Index
L85002 Straßen KärntenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Frage der Parteistellung in einem Verfahren zur Auflassung eines Ortschaftsweges bleibt von der Frage unberührt, ob ein über den Gemeingebrauch hinausgehendes Recht (Sonderbenützung von Straßengrund iSd § 55 Krnt LStG 1991) der betreffenden Person an der Benützung des bisherigen Ortschaftsweges besteht (das E 27.3.1957, 2398/56, VwSlg 4312 A/1957, ist auf den Beschwerdefall nicht übertragbar, weil es in diesem E um ein - die Parteistellung erst einräumendes - Sonderrecht gegangen ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050168.X02Im RIS seit
20.11.2000