RS Vwgh 1998/9/22 97/17/0448

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Veröffentlicht am 22.09.1998
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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Salzburg
L37165 Kanalabgabe Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BewertungspunkteV Slbg 1978 §1 Abs1 litg;
B-VG Art7 Abs1;
InteressentenbeiträgeG Slbg 1962 §2 Abs4;

Rechtssatz

Bei der durch § 2 Abs 4 Slbg InteressentenbeiträgeG 1962 gebotenen Festlegung des Verhältnisses der Inanspruchnahme der Anlage durch Campingplätze zur Punkteeinheit ist mitzubedenken, daß die Dimensionierung der Abwasseranlage geeignet sein muß, auch den Spitzenentsorgungsbedarf zu decken. Wenn die Salzburger Landesregierung in der BewertungspunkteV 1978 die Punkteeinheit bei Campingplätzen mit drei Campinggästen statt bloß mit einem festgelegt hat, so hat sie dabei bereits den Umstand hinreichend berücksichtigt, daß Campingplätze nicht ganzjährig voll ausgelastet sind, weshalb diese Festsetzung auch keinen gleichheitsrechtlichen Bedenken des VwGH begegnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997170448.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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