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23 Insolvenzrecht, ExekutionsrechtNorm
EMRK Art6 Abs1 / AllgLeitsatz
Keine Verletzung des Verpflichteten im Recht auf ein faires Verfahren durch die sofortige Vollstreckbarkeit von Kostenbestimmungsbeschlüssen zur Bewilligung der Fahrnisexekution in der Exekutionsordnung; Streitigkeit über die Kosten der Bewilligung einer Fahrnisexekution nicht im Schutzbereich des Art6 Abs1 EMRKRechtssatz
Abweisung des Antrags auf Aufhebung des §74 Abs4 EO sowie der Wortfolge "bei Beschlüssen, mit denen die Exekutionskosten bestimmt werden" in §54 Abs2 EO idF BGBl 519/1995.
Der Verfassungsgerichtshof ist der Ansicht, daß eine Streitigkeit über die Kosten der Bewilligung einer Fahrnisexekution nicht in den Schutzbereich des Art6 Abs1 EMRK fällt.
Die sofortige Vollstreckbarkeit von Kostenbestimmungsbeschlüssen zur Bewilligung der Fahrnisexekution gemäß §74 Abs4 EO kann sohin den Verpflichteten nicht im Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art6 Abs1 EMRK verletzen.
Sinn und Zweck des Vollstreckungsverfahrens ist es, die Ansprüche des betreibenden Gläubigers gegen den bereits säumigen Schuldner rasch durchzusetzen. Dies rechtfertigt es, im Sinne eines "Überraschungseffektes" (häufig spielt die Schnelligkeit des Vollzugs eine große Rolle) und zumal bei Verfahrensschritten, die vorläufig nur in geringem Ausmaß in die Rechtsposition des Verpflichteten eingreifen, Vollstreckungshandlungen zu setzen, ohne ihm zunächst die Möglichkeit einer Stellungnahme einzuräumen. Die Rechtsordnung stellt sicher, daß er Kenntnis von derartigen Beschlüssen erlangt, bevor es zu endgültigen Eingriffen in das Eigentumsrecht, wie zB durch Zwangsversteigerung, kommt. Soweit dem Verpflichteten gegen eine Entscheidung, die ihm vorerst unbekannt ist, ein Rechtsmittel zusteht, bleibt darauf hinzuweisen, daß die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Entscheidung, die jederzeit begehrt werden kann, in Lauf gesetzt wird.
Schlagworte
Exekutionsrecht, fair trialEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:G41.1997Dokumentnummer
JFR_10019697_97G00041_01