Index
L85003 Straßen NiederösterreichNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/04/29 96/05/0005 1Stammrechtssatz
Dem Nachbarn steht in den von § 6a Abs 1 NÖ LStG erfaßten Belangen, also hinsichtlich der für sie zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen, kein Mitspracherecht zu. Er wird daher in keinem Recht verletzt, wenn die Behörde seinen diesbezüglichen Einwendungen nicht Rechnung trägt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050162.X03Im RIS seit
21.06.2001