RS Vwgh 1998/9/22 98/05/0162

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Veröffentlicht am 22.09.1998
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Index

L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG NÖ 1979 §6a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/29 96/05/0005 1

Stammrechtssatz

Dem Nachbarn steht in den von § 6a Abs 1 NÖ LStG erfaßten Belangen, also hinsichtlich der für sie zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen, kein Mitspracherecht zu. Er wird daher in keinem Recht verletzt, wenn die Behörde seinen diesbezüglichen Einwendungen nicht Rechnung trägt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998050162.X03

Im RIS seit

21.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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