RS Vfgh 1998/3/5 B2399/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1998
beobachten
merken

Index

L7 Wirtschaftsrecht
L7200 Beschaffung, Vergabe

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §2 Abs2 Tir VergabeG mit E v 03.03.98, G450/97; kein Eingehen auf das allfällige Vorliegen anderer Zurückweisungsgründe bzw in die Verfassungssphäre reichender Vollzugsmängel.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B2399.1996

Dokumentnummer

JFR_10019695_96B02399_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten