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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z8;Rechtssatz
Nur eine Einbürgerung, die einer (objektiv) berechtigten negativen Kritik im Ausland unterliegt, ist angetan, das Ansehen Österreichs zu schädigen (Hinweis E 28.4.1970, 1542/69, VwSlg 7785 A/1970; hier:
Dies trifft bei Ermittlungen im Ausland gegen den Einbürgerungswerber wegen Spionage, die nicht zu seiner gerichtlichen Bestrafung geführt haben, nicht zu).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998010091.X02Im RIS seit
20.11.2000