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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Gute Deutschkenntnisse stellen für sich noch keinen besonderen Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft dar (Hinweis E 96/01/1140). Aus dem Fehlen von Kontakten zum Heimatstaat läßt sich noch nicht auf eine überdurchschnittliche Beziehung zu Österreich schließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998010291.X02Im RIS seit
20.11.2000