Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Ungeachtet der Tatsache, daß auch im Verfahren nach § 67c AVG gem § 39 AVG die Grundsätze der Amtswegigkeit und der materiellen Wahrheit zu beachten sind, unterliegen ohne jegliche Anhaltspunkte in der Beschwerde nicht alle mit dem angefochtenen Verwaltungsakt nur denkmöglich einhergehenden Beeinträchtigungen der rechtlichen Prüfungspflicht des UVS (Hinweis VfGH E 8.10.1997, B 35/97 und B 122/97, E 28.6.1995, 94/01/0741).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010407.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.07.2014