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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs2;Rechtssatz
Eine Amtsbeschwerde iSd § 91 Abs 1 SPG 1991 hat nicht die Verletzung subjektiver Rechte zu rügen, sondern kann wegen objektiver Rechtswidrigkeit - sowohl zugunsten als auch zu Lasten der Verfahrensparteien - erhoben werden. Anstelle der Beschwerdepunkte tritt daher die Erklärung über den Umfang der Anfechtung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997011065.X03Im RIS seit
18.02.2002