RS Vwgh 1998/9/23 98/01/0091

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Veröffentlicht am 23.09.1998
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/16 93/01/0509 1

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff der "Beziehung zu einem fremden Staat" ist jede gegen einen anderen Staat gerichtete Handlung oder Unterlassung anzusehen, aufgrund der der Bewerber mit diesem anderen Staat in Kontakt getreten ist (Hinweis E 18.9.1991, 91/01/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998010091.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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