RS Vwgh 1998/9/23 97/01/1089

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Veröffentlicht am 23.09.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10;
StbG 1985 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/25 96/01/0311 1

Stammrechtssatz

Unter Berücksichtigung der seit geraumer Zeit gespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt kann allein aus dem Umstand, daß ein Staatsbürgerschaftswerber (hier: 36jähriger Konventionsflüchtling, der sich seit 15 Jahren im Inland aufhält) bisher jeweils nur kurzfristig (hier: 4 Versicherungspflichtige Jahre) gearbeitet hat, nicht ohne weitere Erhebungen geschlossen werden, daß sich diese Person nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemüht hat.

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997011089.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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