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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/06/25 96/01/0311 1Stammrechtssatz
Unter Berücksichtigung der seit geraumer Zeit gespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt kann allein aus dem Umstand, daß ein Staatsbürgerschaftswerber (hier: 36jähriger Konventionsflüchtling, der sich seit 15 Jahren im Inland aufhält) bisher jeweils nur kurzfristig (hier: 4 Versicherungspflichtige Jahre) gearbeitet hat, nicht ohne weitere Erhebungen geschlossen werden, daß sich diese Person nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemüht hat.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997011089.X02Im RIS seit
18.02.2002