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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67c Abs1;Rechtssatz
Nach Ablauf der Beschwerdefrist stellt eine allfällige "Ergänzung" der Beschwerde in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem UVS eine unzulässige Erweiterung des Beschwerdegegenstandes dar.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Gegenseitige Beziehung: VwGH - VfGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997010407.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.07.2014