RS Vwgh 1998/9/23 97/01/1089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1998
beobachten
merken

Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §37;
B-VG Art130 Abs2;
SHG Wr 1973 §7a;
StbG 1985 §10 Abs1 Z7;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Da eine UNVERSCHULDETE Notlage dem Erwerb der Staatsbürgerschaft nicht im Wege steht, kann bei der Ermessensübung nach § 11 StbG 1985 nicht zum Nachteil des Fremden ohne nähere Prüfung der Ursachen auf einen erwartbaren Sozialhilfebezug abgestellt und allein schon dieses Umstandes wegen die Einbürgerung versagt werden (hier: Der Staatsbürgerschaftswerber war zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung 74 Jahre alt).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997011089.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten