RS Vwgh 1998/9/23 98/01/0224

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/01/0196 1

Stammrechtssatz

Eine aus Anlaß der Teilnahme an einer Demonstration erfolgende Verhaftung stellt für sich allein noch kein Indiz für das Vorliegen konkreter, gegen eine bestimmte Person gerichtete Verfolgung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998010224.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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