RS Vwgh 1998/9/23 97/01/1065

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Veröffentlicht am 23.09.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
B-VG Art131 Abs2;
B-VG Art140 Abs1;
SPG 1991 §2 Abs2;
SPG 1991 §3;
SPG 1991 §88 Abs1;
SPG 1991 §91 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Möglichkeit der Erhebung einer Amtsbeschwerde nach § 91 SPG 1991 umfaßt im Hinblick auf § 88 Abs 1 SPG 1991 den gesamten Vollzugsbereich der Sicherheitsbehörden. Dagegen besteht im vorliegenden Fall keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil Art 131 Abs 2 B-VG die Normierung weiterer Amtsbeschwerden Gesetzen überläßt, die die einzelnen Gebiete der Verwaltung regeln und nicht ausschließt, derartige Regelungen in Gesetzen aufzunehmen, die mehrere Gebiete der Verwaltung regeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997011065.X02

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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