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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Möglichkeit der Erhebung einer Amtsbeschwerde nach § 91 SPG 1991 umfaßt im Hinblick auf § 88 Abs 1 SPG 1991 den gesamten Vollzugsbereich der Sicherheitsbehörden. Dagegen besteht im vorliegenden Fall keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil Art 131 Abs 2 B-VG die Normierung weiterer Amtsbeschwerden Gesetzen überläßt, die die einzelnen Gebiete der Verwaltung regeln und nicht ausschließt, derartige Regelungen in Gesetzen aufzunehmen, die mehrere Gebiete der Verwaltung regeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997011065.X02Im RIS seit
18.02.2002