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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Wenn die Beh im Feststellungsbescheid nach § 54 Abs 1 FrG 1993 die von ihr ausgedrückten "Zweifel" an der Behauptung, der Fremde sei zum Militärdienst einberufen worden, im wesentlichen - und ohne ihm Gelegenheit zur Stellungnahme hiezu zu geben - nur damit begründet, der Fremde habe im Verfahren keinen Einberufungsbefehl vorgelegt, so hat sie damit ihr Verfahren mit einem wesentlichen Verfahrensmangel belastet.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995210221.X01Im RIS seit
11.07.2001