RS Vwgh 1998/9/28 96/16/0158

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Veröffentlicht am 28.09.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116;
BAO §303 Abs1 litc;

Rechtssatz

Bei einer Vorfrage iSd § 303 Abs 1 lit c BAO handelt es sich um eine Frage, die Gegenstand eines Abspruches rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur durch eine andere Behörde oder durch ein Gericht ist (Hinweis E 17.5.1990, 89/16/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160158.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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