RS Vwgh 1998/9/28 95/16/0302

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1998
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §114;
KVG 1934 §2 Z1;
KVG 1934 §2 Z2;
KVG 1934 §2 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0303 95/16/0304 95/16/0305

Rechtssatz

Liest man die Bestimmungen von Z 1, Z 2 und Z 3 des KVG zusammen, so kann als "freiwillig" iSd § 2 Z 3 KVG eine Leistung nur dann angesehen werden, wenn sie nicht auf einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung (also weder gesetzlichen noch vertraglichen) Verpflichtung beruht (Z 2). "Realpolitische" Zwänge sind von Z 3 schon allein deshalb nicht umfaßt, weil die Motive des zuschießenden Gesellschafters keine Rolle spielen. Die Privilegierung solcher Motive wäre überdies mit der gemäß § 114 BAO erforderlichen Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen unvereinbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995160302.X04

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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