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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §114;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0303 95/16/0304 95/16/0305Rechtssatz
Liest man die Bestimmungen von Z 1, Z 2 und Z 3 des KVG zusammen, so kann als "freiwillig" iSd § 2 Z 3 KVG eine Leistung nur dann angesehen werden, wenn sie nicht auf einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung (also weder gesetzlichen noch vertraglichen) Verpflichtung beruht (Z 2). "Realpolitische" Zwänge sind von Z 3 schon allein deshalb nicht umfaßt, weil die Motive des zuschießenden Gesellschafters keine Rolle spielen. Die Privilegierung solcher Motive wäre überdies mit der gemäß § 114 BAO erforderlichen Gleichbehandlung aller Abgabenpflichtigen unvereinbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995160302.X04Im RIS seit
19.02.2002