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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
War das Gesamtkonzept des AbgPfl darauf ausgerichtet, im Rahmen des von ihm betriebenen gewerblichen Unternehmens durch eine wiederkehrende Verletzung sowohl abgabenrechtlicher als auch marktordungsrechtlicher Bestimmungen fortlaufende Einnahmen zu erzielen, so kann eine solche Vorgangsweise nicht bewirken, daß die Einhebung der dadurch entstandenen Eingangsabgaben unbillig iSd § 183 Abs 1 ZollG 1988 ist. Dabei ist es nicht maßgeblich, daß auch die Mitbewerber des AbgPfl am inländischen Obstmarkt und Gemüsemarkt auf vergleichbare Weise vorgegangen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996160198.X03Im RIS seit
19.02.2002