RS Vwgh 1998/9/28 96/16/0198

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Veröffentlicht am 28.09.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
35/02 Zollgesetz

Norm

B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;
ZollG 1988 §183 Abs1;

Rechtssatz

War das Gesamtkonzept des AbgPfl darauf ausgerichtet, im Rahmen des von ihm betriebenen gewerblichen Unternehmens durch eine wiederkehrende Verletzung sowohl abgabenrechtlicher als auch marktordungsrechtlicher Bestimmungen fortlaufende Einnahmen zu erzielen, so kann eine solche Vorgangsweise nicht bewirken, daß die Einhebung der dadurch entstandenen Eingangsabgaben unbillig iSd § 183 Abs 1 ZollG 1988 ist. Dabei ist es nicht maßgeblich, daß auch die Mitbewerber des AbgPfl am inländischen Obstmarkt und Gemüsemarkt auf vergleichbare Weise vorgegangen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160198.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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