RS Vwgh 1998/9/28 96/16/0158

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Rechtssatz

Als Tatsachen sind die mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängenden tatsächlichen Umstände anzusehen (Hinweis EB E 9.12.1964, 983/63, VwSlg 3196 F/1963).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160158.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten