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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Rechtssatz
Sind dem AbgPfl im Zeitpunkt der Erlassung der Eingangsabgabenbescheide alle maßgeblichen Umstände bekannt gewesen, so ist damit aus der Sicht des AbgPfl das Tatbestandsmerkmal der "neuen Tatsachen" von vornherein nicht gegeben. Auf den Umstand, daß und wann die AbgBeh von der Unrichtigkeit der Anmeldung Kenntnis erlangt hat, kommt für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Wiederaufnahme des Verfahrens keinerlei Maßgeblichkeit zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996160158.X02Im RIS seit
20.11.2000