RS Vwgh 1998/9/28 96/16/0158

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Veröffentlicht am 28.09.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
35/02 Zollgesetz

Norm

BAO §303 Abs1 litb;
ZollG 1988 §174 Abs3;
ZollG 1988 §52;

Rechtssatz

Sind dem AbgPfl im Zeitpunkt der Erlassung der Eingangsabgabenbescheide alle maßgeblichen Umstände bekannt gewesen, so ist damit aus der Sicht des AbgPfl das Tatbestandsmerkmal der "neuen Tatsachen" von vornherein nicht gegeben. Auf den Umstand, daß und wann die AbgBeh von der Unrichtigkeit der Anmeldung Kenntnis erlangt hat, kommt für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Wiederaufnahme des Verfahrens keinerlei Maßgeblichkeit zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996160158.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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