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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §29 Abs3 litb;Rechtssatz
Die Möglichkeit, daß die Entdeckung der Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, (erst) unmittelbar bevorstand, ist ein Umstand, der nach der zweiten Alternative des § 29 Abs 3 lit b FinStrG der Straffreiheit der Selbstanzeige entgegenstehen würde. Die Anwendbarkeit der letztgenannten Vorschrift erstreckt sich dabei keineswegs auf Sachverhalte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Grenzabfertigung am Amtsplatz gesetzt werden. Auch im Falle von finanzstrafbehördlichen Erhebungen etwa iSd § 99 FinStrG kann davon ausgegangen werden, daß die Entdeckung der Tat unmittelbar bevorstand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160142.X03Im RIS seit
19.02.2002