RS Vwgh 1998/9/28 98/16/0142

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Veröffentlicht am 28.09.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §29 Abs3 litb;
FinStrG §99;

Rechtssatz

Die Möglichkeit, daß die Entdeckung der Tat, durch die Zollvorschriften verletzt wurden, (erst) unmittelbar bevorstand, ist ein Umstand, der nach der zweiten Alternative des § 29 Abs 3 lit b FinStrG der Straffreiheit der Selbstanzeige entgegenstehen würde. Die Anwendbarkeit der letztgenannten Vorschrift erstreckt sich dabei keineswegs auf Sachverhalte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Grenzabfertigung am Amtsplatz gesetzt werden. Auch im Falle von finanzstrafbehördlichen Erhebungen etwa iSd § 99 FinStrG kann davon ausgegangen werden, daß die Entdeckung der Tat unmittelbar bevorstand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160142.X03

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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