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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1;Rechtssatz
Zwar liegen grundsätzlich so viele der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor, als Grundstücke iSd § 2 GrEStG übergehen. Ist aber die Absicht des Käufers auf den Erwerb eines Anteils an einem künftig (durch Bautätigkeit) erst zu schaffenden bebauten Grundstück gerichtet, so stellt sich dieser Vorgang als ein einziger einheitlicher Erwerbsvorgang dar, auch wenn im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch zwei (später zu vereinigende) Liegenschaften vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996160135.X02Im RIS seit
20.11.2000