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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §18Leitsatz
Zurückweisung der Anträge auf Rückstellung eines Schriftsatzes zur Verbesserung bzw auf Wiedereinsetzung in den vorigen StandRechtssatz
Da über die Eingabe, deren Rückmittlung zur Verbesserung begehrt wird, schon mit Beschluß vom 28.11.97 (zurückweisend) abgesprochen wurde, kommt ein Mängelbehebungsauftrag in Ansehung dieses Schriftsatzes nicht mehr in Betracht.
Ist eine Parteihandlung zwar vorgenommen worden, weist sie aber einen inhaltlichen und damit nicht verbesserungsfähigen Mangel auf, so kann dieser Mangel nicht im Wege der Wiedereinsetzung beseitigt werden (vgl zB VfSlg 12093/1989, 13438/1993).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Mängelbehebung, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B520.1996Dokumentnummer
JFR_10019694_96B00520_3_01