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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §136;Rechtssatz
Eine Selbstanzeige nach § 29 FinStrG steht der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nur dann entgegen, wenn ihre strafbefreiende Wirkung zweifelsfrei feststeht (Hinweis E 29.1.1997, 96/16/0234). Ist dies nicht der Fall, so obliegt die Beurteilung, ob eine solche strafbefreiende Wirkung gegeben ist, der das Finanzstrafverfahren abschließenden Entscheidung der Finanzstrafbehörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160142.X01Im RIS seit
19.02.2002