RS Vwgh 1998/9/28 98/16/0142

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Veröffentlicht am 28.09.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §136;
FinStrG §137;
FinStrG §138;
FinStrG §29;
FinStrG §82 Abs1;
FinStrG §82 Abs3;
FinStrG §83;

Rechtssatz

Eine Selbstanzeige nach § 29 FinStrG steht der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nur dann entgegen, wenn ihre strafbefreiende Wirkung zweifelsfrei feststeht (Hinweis E 29.1.1997, 96/16/0234). Ist dies nicht der Fall, so obliegt die Beurteilung, ob eine solche strafbefreiende Wirkung gegeben ist, der das Finanzstrafverfahren abschließenden Entscheidung der Finanzstrafbehörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160142.X01

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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