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E000 EU- Recht allgemeinNorm
ARB1/80 Art9;Rechtssatz
Die gem Art 9 Assozrat Beschluß 1/80 einem türkischen Kind zustehenden Rechte sind dann gegeben, wenn das Kind in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft ordnungsgemäß bei einem Elternteil wohnt, welcher dort ordnungsgemäß beschäftigt ist oder war.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998090081.X01Im RIS seit
09.11.2001