Index
E2D Assoziierung TürkeiNorm
31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art11;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/07/01 98/09/0048 1Stammrechtssatz
Die vorübergehende Einstellung der Unterhaltsgewährung an das auch volljährige Kind aufgrund wirtschaftlicher Eigenständigkeit ist für die Stellung des "Kindes" gem § 1 Abs 2 lit l AuslBG nicht nachteilig (der Anspruch auf Erteilung eines Befreiungsscheines gem § 15 Abs 1 Z 5 AuslBG ist dadurch nicht endgültig beendet), wenn die Unterhaltsgewährung (später) wieder aufgenommen wird (Hinweis Urteil EuGH 18.6.1987, C 316/85). Bei Wiederaufnahme der Unterhaltsgewährung - wobei als Untergrenze eine fortgesetzte und regelmäßige Leistung in einem Umfang zu verlangen ist, der es ermöglicht, den wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes zu decken - unterliegt das ausländische Kind eines österreichischen Staatsbürgers erneut nicht den Bestimmungen des AuslBG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997090255.X02Im RIS seit
25.01.2001