Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
11992E006 EGV Art6;Beachte
Kein Vorabentscheidungsantrag, da zweifelsfrei offenkundig richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts (RIS: keinVORAB1);Rechtssatz
Bestehen Zweifel an der Auslegung des anzuwendenden Gemeinschaftsrechtes, sind die letztinstanzlichen Gerichte zur Vorlage von Auslegungsfragen verpflichtet. Die Vorlage einer Auslegungsfrage durch ein - an sich dazu verpflichtetes - Organ kann aber unterbleiben, wenn die europarechtliche Frage nicht entscheidungserheblich ist, wenn die Zweifelsfrage durch die Rechtsprechung des EuGH bereits ausreichend geklärt ist oder wenn die richtige Auslegung so offenkundig ist, daß kein Zweifel besteht.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998090081.X02Im RIS seit
09.11.2001