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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/09/30 96/13/0199 2Stammrechtssatz
Handelte es sich bei den tatsächlich gelieferten, weitgehend wertlosen Produkten auf Grund ihrer Minderwertigkeit offensichtlich um anders geartete Gegenstände als den in den Rechnungen ausgewiesenen, so fehlt es an der erforderlichen Übereinstimmung zwischen Rechnung und geliefertem Gegenstand (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0220; E 25.6.1998, 97/15/0152).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130116.X02Im RIS seit
20.11.2000