RS Vwgh 1998/9/30 97/13/0116

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/09/30 96/13/0199 2

Stammrechtssatz

Handelte es sich bei den tatsächlich gelieferten, weitgehend wertlosen Produkten auf Grund ihrer Minderwertigkeit offensichtlich um anders geartete Gegenstände als den in den Rechnungen ausgewiesenen, so fehlt es an der erforderlichen Übereinstimmung zwischen Rechnung und geliefertem Gegenstand (Hinweis E 28.5.1998, 96/15/0220; E 25.6.1998, 97/15/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130116.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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