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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §10;Rechtssatz
Da eine noch nicht fällige Forderung der GmbH gegen ihre Gesellschafter nicht zu verzinsen ist, kann im konkreten Fall nicht von einer verdeckten Gewinnausschüttung gesprochen werden (hier:
Forderungen einer GmbH gegen ihre Gesellschafter bezüglich ausständiger, die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinzahlung übersteigender Einlagen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130024.X02Im RIS seit
20.11.2000