Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §43 Abs1 litd;Rechtssatz
Für die Annahme einer Verkehrsbehinderung im Grunde des § 89a Abs 2a lit d erster Fall StVO, die die Entfernung des Fahrzeuges rechtfertigt, kommt es nur auf das unberechtigte Abstellen des Fahrzeuges in der "Behindertenzone" (§ 43 Abs 1 lit d StVO) an, ohne daß zu prüfen ist, ob eine begründete Besorgnis einer Verkehrsbehinderung besteht oder gar eine konkrete Behinderung der abstellberechtigten Verkehrsteilnehmer vorliegt (Hinweis VS E 3.10.1990, 89/02/0195, VwSlg 13275 A/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998020302.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009