RS Vwgh 1998/9/30 93/13/0258

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250;
BAO §275;
BAO §289;

Rechtssatz

Eine Vorgangsweise gemäß § 275 BAO kommt schon dann nicht mehr in Betracht, wenn eine Berufung EIN Anfechtungssubstrat enthält, welches unabhängig von einem allfälligen weiteren Vorbringen einer meritorischen Berufungserledigung zugänglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130258.X01

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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