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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250;Rechtssatz
Eine Vorgangsweise gemäß § 275 BAO kommt schon dann nicht mehr in Betracht, wenn eine Berufung EIN Anfechtungssubstrat enthält, welches unabhängig von einem allfälligen weiteren Vorbringen einer meritorischen Berufungserledigung zugänglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130258.X01Im RIS seit
19.02.2002