RS Vwgh 1998/9/30 97/13/0033

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1988 §6 Z1;

Rechtssatz

Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgrund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130033.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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