RS Vwgh 1998/9/30 97/13/0033

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Rechtssatz

In Ermangelung einer formal ordnungsmäßigen Buchführung bedarf es keiner Feststellung einer Kalkulationsdifferenz von mehr als 10 Prozent, um die nach § 184 BAO vorgesehene Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung auszulösen (Hinweis E 24.11.1993, 92/15/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997130033.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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