RS Vwgh 1998/9/30 98/02/0077

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs7;
VStG §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0184 E 26. März 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Entfernung von Hindernissen und den damit verbundenen Kosten gilt das Verursachungsprinzip (Hinweis E 2.6.1980, 2581/79). Auf das Verschulden kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998020077.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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