RS Vwgh 1998/9/30 96/13/0024

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/10 90/14/0050 1 VwSlg 6891 F/1994

Stammrechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind Vermögensverminderungen oder verhinderte Vermögensvermehrungen einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130024.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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