RS Vwgh 1998/9/30 96/13/0211

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Veröffentlicht am 30.09.1998
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Es ist zur Begründung der Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 1 UStG nicht erforderlich, daß bereits tatsächlich Umsätze bewirkt werden. Vielmehr genügt ein Tätigwerden zum Zwecke des späteren Bewirkens von Umsätzen. Auch auf die tatsächliche Erzielung von Einnahmen kommt es dabei nicht an. Die Beantwortung der Frage, ab welchem Zeitpunkt Unternehmereigenschaft angenommen werden kann, hängt entscheidend davon ab, wann der Unternehmer die ersten nach außen gerichteten Anstalten zur Einnahmenerzielung trifft (Hinweis E 15.1.1981, 1817, 1818/79, VwSlg 5541 F/1981, E 23.6.1991, 92/14/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996130211.X01

Im RIS seit

19.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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