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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Es ist zur Begründung der Unternehmereigenschaft iSd § 2 Abs 1 UStG nicht erforderlich, daß bereits tatsächlich Umsätze bewirkt werden. Vielmehr genügt ein Tätigwerden zum Zwecke des späteren Bewirkens von Umsätzen. Auch auf die tatsächliche Erzielung von Einnahmen kommt es dabei nicht an. Die Beantwortung der Frage, ab welchem Zeitpunkt Unternehmereigenschaft angenommen werden kann, hängt entscheidend davon ab, wann der Unternehmer die ersten nach außen gerichteten Anstalten zur Einnahmenerzielung trifft (Hinweis E 15.1.1981, 1817, 1818/79, VwSlg 5541 F/1981, E 23.6.1991, 92/14/0037).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130211.X01Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011