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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs1 Z3;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage des zweckmäßigerweise in Betracht kommenden öffentlichen Beförderungsmittels ist auch die Frage des Anschlusses an ein öffentliches Beförderungsmittel im Wohnort - sofern die Benutzung eines solchen bei einer verhältnismäßig kurzen Wegstrecke beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen notwendig erscheint - sowie die Frage von regelmäßigen Zugsverspätungen oder allenfalls angeordneter Erbringung von Überstunden zu überprüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120281.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009