RS Vwgh 1998/10/7 96/12/0281

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1998
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage des zweckmäßigerweise in Betracht kommenden öffentlichen Beförderungsmittels ist auch die Frage des Anschlusses an ein öffentliches Beförderungsmittel im Wohnort - sofern die Benutzung eines solchen bei einer verhältnismäßig kurzen Wegstrecke beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen notwendig erscheint - sowie die Frage von regelmäßigen Zugsverspätungen oder allenfalls angeordneter Erbringung von Überstunden zu überprüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120281.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten