RS Vwgh 1998/10/7 98/12/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1998
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §55 Abs1;

Rechtssatz

Wenn der nachträgliche Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch eine wenn auch nicht in der Nachholung des versäumten Bescheides bestehenden Handlung der Behörde erfolgte, ist der Anspruch des Aufwandersatzes in analoger Anwendung des § 55 Abs 1 zweiter Satz VwGG zu bemessen.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120079.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten