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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die nach § 75 Abs 3 BDG 1979 idF 1990/447 erforderliche Zustimmung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen stellt keinen selbständigen an die Partei des Verwaltungsverfahrens gerichteten Bescheid dar, sondern ein Tatbestandsmerkmal, das inzidenter im Zuge der verwaltungsgerichtlichen Prüfung des Bescheides, der der Zustimmung bedarf, einer Kontrolle unterliegt (Hinweis E 25.9.1989, 87/12/0056; E 6.5.1998, 97/21/0843).
Schlagworte
Zurechnung von Bescheiden IntimationBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998120172.X02Im RIS seit
04.01.2002Zuletzt aktualisiert am
02.02.2011