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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Da der Sachverständigenbeweis nur notwendig ist, wenn die Behörde nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, ist die Behörde auch nicht gehalten, von Amts wegen einen Sachverständigen beizuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150048.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
05.03.2010