RS Vwgh 1998/10/8 97/15/0048

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Veröffentlicht am 08.10.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
BAO §177;
BAO §183 Abs1;

Rechtssatz

Da der Sachverständigenbeweis nur notwendig ist, wenn die Behörde nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, ist die Behörde auch nicht gehalten, von Amts wegen einen Sachverständigen beizuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150048.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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