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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25;Beachte
Besprechung in:SWK Nr 25/2000, S 623 - 625;Rechtssatz
Es kommt im Wirtschaftsleben immer wieder vor, daß ein Vertragspartner die Einkommensteuerschuld eines anderen übernimmt. Dies ist etwa der Fall, wenn die Kapitalgesellschaft die auf die Ausschüttung entfallende Kapitalertragsteuer trägt. Es besteht kein Zweifel, daß in derartigen Fällen die Begleichung der Einkommensteuer zu einem steuerpflichtigen Vorteil beim eigentlichen Schuldner dieser Steuer führt (Hinweis E 23.10.1997, 96/15/0180, 0204). Gleiches gilt im Falle einer Nettolohnvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 25 EStG 1988 Tz 4 "Lohnsteuerübernahme").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150135.X03Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016