RS Vwgh 1998/10/8 97/15/0048

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Veröffentlicht am 08.10.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §177;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0067 E 15. März 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150048.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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