Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1295;Beachte
Besprechung in:SWK Nr 25/2000, S 623 - 625;Rechtssatz
Der Schadenersatzanspruch eines Steuerpflichtigen für eine zu hohe Steuerzahlung liegt außerhalb des Steuerschuldverhältnisses. Er ergibt sich aus einem Verstoß gegen die aus dem Beratungsvertrag resultierenden Pflichten. Es besteht ein rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Beratungsvertrag und der Beratungsleistung einerseits und dem Schadenersatzanspruch anderererseits. Die zuviel bezahlte Einkommensteuer ist lediglich Berechnungsgrundlage des Schadens und damit des Schadenersatzes. Der Beratungsvertrag hat sich im konkreten Fall im wesentlichen auf die Gewinnermittlung hinsichtlich des Betriebes des AbgPfl bezogen. Somit ist die Schadenersatzleistung betrieblich veranlaßt. Es kommt nicht entscheidend darauf an, daß die Einkommensteuerschuld - als Berechnungsgrundlage - nicht zu den betrieblichen Schulden zählt (Hinweis BFH BStBl 1992 II 686, 1977 II 220).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997150135.X02Im RIS seit
19.02.2002Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016