RS Vwgh 1998/10/8 97/15/0077

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Veröffentlicht am 08.10.1998
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §25 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 25 Abs 1 Z 4 EStG 1988 läßt nicht daran zweifeln, daß er eine abschließende Aufzählung von Bezügen enthält. Gerade auch der Umstand, daß die Bestimmung eine bestimmte Form von Gemeinderäten erfaßt, zeigt klar auf, daß sich ihr Anwendungsbereich nicht auf Gemeinderäte schlechthin bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997150077.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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