RS Vfgh 1998/3/12 B2484/97

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Veröffentlicht am 12.03.1998
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1
ZPO §66 Abs1
ZPO §85 Abs2

Rechtssatz

Zurückweisung der Anträge des Erstantragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und auf Fristerstreckung; Frist zur Vorlage eines Vermögensbekenntnisses nicht verlängerbar; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags der Zweitantragstellerin zur Einbringung einer Beschwerde gegen eine in serbischer Sprache abgefaßte Mitteilung der Österreichischen Botschaft in Belgrad wegen Aussichtslosigkeit

Entscheidungstexte

  • B 2484/97
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 12.03.1998 B 2484/97

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Fristen, Bescheidbegriff

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B2484.1997

Dokumentnummer

JFR_10019688_97B02484_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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