Index
10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1Rechtssatz
Zurückweisung der Anträge des Erstantragstellers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und auf Fristerstreckung; Frist zur Vorlage eines Vermögensbekenntnisses nicht verlängerbar; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags der Zweitantragstellerin zur Einbringung einer Beschwerde gegen eine in serbischer Sprache abgefaßte Mitteilung der Österreichischen Botschaft in Belgrad wegen Aussichtslosigkeit
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Fristen, BescheidbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B2484.1997Dokumentnummer
JFR_10019688_97B02484_01