RS Vwgh 1998/10/9 96/19/1172

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Veröffentlicht am 09.10.1998
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StGB §164;

Rechtssatz

Das in einer Verurteilung wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt auf drei Jahre zum Ausdruck gebrachte Verhalten verwirklicht, insbesondere unter Berücksichtigung des hohen Strafausmaßes, den Tatbestand des § 10 Abs 1 Z 4 FrG 1993 (Hinweis E 22.11.1995, 95/21/0004 zur Gewichtung der Eigentumskriminalität).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996191172.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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