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L70300 Buchmacher Totalisateur WettenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/01/1093Rechtssatz
Kreditrahmenbestätigungen stellen zwar geeignete Mittel zur Bescheinigung der iSd § 1 Abs 3 Totalisateur- und Buchmacherwetten Gebühren 1919 geforderten finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewilligungswerbers dar, es muß ihm jedoch unbenommen bleiben, seine wirtschaftliche Potenz auch anders - etwa durch Präsentation von Sparbüchern oder Bescheinigungen über den Besitz von Wertpapierdepots - nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997011092.X04Im RIS seit
02.05.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009