RS Vwgh 1998/10/14 97/01/1092

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Veröffentlicht am 14.10.1998
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Index

L70300 Buchmacher Totalisateur Wetten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;
Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/01/1093

Rechtssatz

Kreditrahmenbestätigungen stellen zwar geeignete Mittel zur Bescheinigung der iSd § 1 Abs 3 Totalisateur- und Buchmacherwetten Gebühren 1919 geforderten finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewilligungswerbers dar, es muß ihm jedoch unbenommen bleiben, seine wirtschaftliche Potenz auch anders - etwa durch Präsentation von Sparbüchern oder Bescheinigungen über den Besitz von Wertpapierdepots - nachzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997011092.X04

Im RIS seit

02.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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