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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / ord RechtswegRechtssatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage gegen den Bund wegen "Schadenersatz und Feststellung" als offenbar aussichtslos.
In der Regel haben die ordentlichen Gerichte über Schadenersatzansprüche zu entscheiden (vgl zB VfSlg 5257/1966 und 13079/1992 sowie die dort zitierte Vorjudikatur). Dies gilt auch für nach §1 AmtshaftungsG zu beurteilende Ansprüche, die aus der Behauptung eines rechtswidrigen Verhaltens von für den Bund handelnden Organen abgeleitet werden (VfSlg 3062/1956, 4070/1961, VfGH 09.12.86, A4/86).
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Klagen, AmtshaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:A3.1998Zuletzt aktualisiert am
16.03.2010