RS Vwgh 1998/10/15 98/06/0118

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Veröffentlicht am 15.10.1998
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Index

L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
KanalG Stmk 1988 §4 Abs5;
WRG 1959 §32;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/06/0169 1

Stammrechtssatz

Die Entsorgung häuslicher Abwässer im eigenen Betrieb ist grundsätzlich nicht als adäquate Abwasserentsorgung anzusehen (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0230), sondern eine derartige Entsorgung kann nur ausnahmweise als möglich angesehen werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 muß auch insofern gemäß dieser Gesetzesstelle zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Ausnahmewerber nachgewiesen werden.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998060118.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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