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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/25 95/06/0169 1Stammrechtssatz
Die Entsorgung häuslicher Abwässer im eigenen Betrieb ist grundsätzlich nicht als adäquate Abwasserentsorgung anzusehen (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0230), sondern eine derartige Entsorgung kann nur ausnahmweise als möglich angesehen werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 muß auch insofern gemäß dieser Gesetzesstelle zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Ausnahmewerber nachgewiesen werden.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998060118.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.07.2009